Formulare
Anmeldung
Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz ist ein Nachweis vorzulegen, dass Schülerinnen und Schüler ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Bitte beachten Sie dazu den Informationsbrief zum Masernschutzgesetz, der erläutert, auf welche Weise ein Nachweis erbracht werden kann. Bitte bringen Sie diesen Nachweis zur Anmeldung mit! |
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