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In der ersten Fremdsprache wird innerhalb eines vom Kultusministerium vorgesehenen Zeitraums eine mündliche Prüfung (Kommunikationsprüfung) durchgeführt, für die das Kultusministerium zentrale Prüfungsmaßstäbe vorgibt.

Ziel der Kommunikationsprüfung

In der Kommunikationsprüfung sollen kommunikative Kompetenzen situations-, anwendungs- und partnerbezogen nachgewiesen werden. Persönliche Begegnungen sollen sprachlich gestaltet, auf Sprache soll reagiert werden. Weiterhin sollen Inhalte weitergegeben, Ergebnisse präsentiert und Sachverhalte bzw. Standpunkte diskutiert sowie sprachlich vermittelt werden.

Durchführung der Kommunikationsprüfung

Der Zeitraum für die Kommunikationsprüfung wird vom Kultusministerium festgesetzt. Die Kommunikationsprüfung umfasst verpflichtend folgende Teile:

a. Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas);
b. Dialogisches Sprechen (kommunikativ-situative Aufgabenformen);
c. Sprachmittlung.

Die Schülerinnen und Schüler werden vom Fachausschuss einzeln oder zu zweit geprüft. Die Prüfung wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Der zeitliche Rahmen umfasst pro Schülerin bzw. Schüler ca. 15 Minuten, wobei die drei Prüfungsteile in etwa den gleichen zeitlichen Umfang haben. Die drei Prüfungsteile sind in der festgelegten Reihenfolge ohne Pause zu absolvieren. Für die einzelnen Prüfungsteile ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen. Es erfolgt eine individuelle Leistungsfeststellung.

Direkt im Anschluss an die Kommunikationsprüfung setzen die beteiligten Lehrkräfte die Note auf der Grundlage des Kriterienkatalogs und der Notentabelle fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch mit. Anforderungen und Bewertungskriterien der Kommunikationsprüfung werden im Vorfeld der Prüfung bekannt gegeben. Eine Niederschrift der Kommunikationsprüfung wird angefertigt und verbleibt bei den Prüfungsunterlagen.